Nach dem Ableben des Zulassungsbesitzers wird das Fahrzeug meist Teil der Erbschaft. Bei einem Leasingfahrzeug bitte nehmt Kontakt mit euren Berater auf.
Bei Ab- und Ummeldung ist ein Gerichtsbeschluss bzw. eine einstweilige Verfügung des zuständigen Notars oder Gerichts vorzulegen.