§57a "Pickerl" Überprüfung
Einfach und schnell zu Pickerl. Hol dir gleich deinen Wunschtermin für die §57a Überprüfung bei Auto Bernhard.
4,6 von 126 Bewertungen
- Kurzfristige Termine
- Vernünftige Beratung
- 100% Verlässlichkeit
- Faire Werkstatt-Preise
Pickerl fällig? Wird gemacht
Schon wieder ein Jahr vorüber und dein Fahrzeug muss zur §57a Begutachtung? Egal ob Pkw, Lkw, Motorrad oder Anhänger – unsere Profis sorgen für die nötige Verkehrs- und Betriebssicherheit. Im Falle gravierender Mängel, können wir notwendige Reparaturen in unserer Kfz-Werkstatt rasch und kostengünstig durchführen. So bringen wir dein Gefährt sicher und schnell durchs Pickerl.
"Sehr kompetentes Autohaus! Super Service und sehr freundliche Mitarbeiter!"
§57a Überprüfung Kosten
Pickerl Überprüfung vom Profi
Werkstatt-Termin online buchen
Wunschtermin jetzt einfach und bequem online buchen. Erinnerungsservice inklusive!
Termin buchenBeim Pkw
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 4 Monate nach Fälligkeit.
Beim Lkw
Aufpassen! Nicht mehr! Bei LKW (N1) gibt es keinen Toleranzzeitraum mehr.
In vielen Ländern gibt es keine oder kürzere Toleranzfristen. Auch wenn es rechtlich nicht zulässig ist, empfehlen wir daher, die Fahrten ins Ausland nur mit aktuell gültiger Begutachtungsplakette anzutreten.
Theoretisch drohen bis zu 5.000,- Euro Strafe – und zwar sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch dem Lenker. Sollte ein Unfall auf einen Fehler zurückzuführen sein, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, können Fahrzeughalter und Lenker außerdem zur Verantwortung gezogen werden.
Eine Ersatzplakette bekommt man bei jeder Begutachtungsstelle gegen Vorlage des Zulassungsscheins und des aktuellen Prüfgutachtens. Das Prüfgutachten gilt als amtliches Dokument und wird für die Ausstellung des neuen Pickerls im Original benötigt.
Ab 1. März 2020 werden die Begutachtungsfristen der Fahrzeugklasse L (Mopeds, Motorräder, Quads, Leichtfahrzeuge…) auf die bereits von PKWs bekannten „3-2-1 Intervalle“ umgestellt. Für Fahrzeuge, welche zwar vor dem 1. März 2020 zugelassen wurden, aber in die Fristen der 3-2-1 Regel hineinfallen (z.B.: Zulassung 2019), kann bei Fahrzeug-Zulassungsstellen (jedoch nicht bei §57a KFG Prüfstellen) die Ausgabe einer „Korrekturplakette“ mit einer Lochung entsprechend den neuen Intervallen angefordert werden.